AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1.       Allgemeines
Allen Vereinbarungen, Angeboten und Auftragsbestätigungen liegen die Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Reichherzer & Co, Fleischwarenbedarf GmbH zugrunde; sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers , die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich , auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen

2.       Preis
Unsere Verkaufspreise verstehen sich ausschließlich einer allfälligen Umsatzsteuer, die in jeweils gesetzlicher Höhe zu bezahlen ist. Eingeräumte Skonti, Rabatte, Warengutschriften etc. werden von den Verkaufspreisen excl. Umsatzsteuer berechnet. Vereinbarte Preisnachlässe verfallen zu dem Zeitpunkt, wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug gerät.

3.       Lieferzeit und Lieferkonditionen

Die Angabe von Lieferfristen und Lieferterminen erfolgt unverbindlich. Soweit abweichend hievon ein fester Liefertermin vereinbart ist, gilt als solcher der vereinbarte Tag der Auslieferung bzw. Bereitstellung der Ware.

Bei späteren Abänderungen des Vertrages, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierüber getroffen wurden.

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Jede Teillieferung gilt als gesondertes Geschäft und kann von uns gesondert in Rechnung gestellt werden.

Frachtkosten und Frachtkonditionen werden mit jedem Kunden und Lieferanten gesondert vereinbart. Bei Bestellungen unter € 350,00 wird pro Auftrag eine Transportkostenpauschale von € 9,50 verrechnet.

4.       Zahlungsbedingungen
Die von uns in Rechnung gestellten Zahlungen, auch solche über Teillieferungen, müssen bis zum Fälligkeitstag bei uns einlangen. Ein Käufer aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat spätestens mit der Bestellung eine allfällige UID-Nummer bekanntzugeben.
Bei Zahlungsverzug erfolgt eine schriftliche Mahnung. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen berechtigt uns ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen angeblicher, von uns nicht anerkannter Gegenansprüche des Käufers sowie die Aufrechnung solcher Gegenansprüche ist nicht gestattet.

5.       Lieferung auf Abruf
Ist vereinbart, dass die Ware während eines bestimmten Zeitraumes vom Käufer abzurufen ist, sind wir bei nicht termingemäßen Abrufen berechtigt, ohne Nachfristsetzung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder die aufgrund eines Abrufvertrages gelagerten Waren zum vereinbarten Preis, auszuliefern.

6.       Beschaffenheit und Mängelrüge
Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die von uns in den Produktspezifikationen und Kennzeichnungen beschriebene Beschaffenheit. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine Beschaffenheitsangabe zu Kaufsache dar.
Produkttechnische bedingte Mengenabweichungen, ein branchenüblicher Ausschuss und die Inanspruchnahme technisch unvermeidbarer Qualitätstoleranzen sind zulässig.
Mängel der Ware die unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort unter genauer Bezeichnung des Mangels schriftlich per mail oder Fax vom Käufer geltend gemacht werden, gelten als zur Kenntnis genommen.
Ausgenommen sind Mängel, die trotz sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb obiger Frist entdeckt werden können. Diese Mängel gelten als zur Kenntnis genommen, wenn sie nicht unverzüglich nach Entdeckung in obiger Weise geltend gemacht werden. Gleichzeitig mit Geltendmachung von Mängeln sind auf unseren Wunsch Muster oder mangelhafte Ware sowie Belege an uns zu senden.
Nach Feststellung des Mangels durch den Käufer ist jede weitere Verwendung der Ware ohne unsere ausdrückliche Zustimmung untersagt. Für entstandene Folgeschäden übernehme wir keine Haftung.
Eine Rücksendung der beanstandeten Ware, ausgenommen von uns geforderte Muster, ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht zulässig.

7.       Gewährleistung und Haftung
Bei ordnungsgemäßer und berechtigter Mängelrüge, unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Käufers, besteht die Möglichkeit einer Gewähr durch Verbesserung, Gewährung eines Preisnachlasses, Ersatzlieferung (Umtausch) oder die Ware wird  gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgenommen.
Jedenfalls tritt ein Gewährleistungsausschluss dann ein, wenn die in den Produktspezifikationen angegebenen Verarbeitungshinweise vom Käufer nicht eingehalten werden.

8.       Vertragsrücktritt/Stornogebühren
Erteilte Aufträge sind verbindlich. Zu- oder Absagen seitens der Lieferfirmen des Verkäufers bleiben jedoch vorbehalten. Tritt der Käufer vom Kaufvertrag zurück, so gilt eine Stornogebühr in der Höhe von 30% der Auftragssumme als vereinbart. Die Stornogebühr ist auch dann zu bezahlen, wenn der Käufer den Vertrag ohne sein Verschulden nicht erfüllen kann.

9.       Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Lieferanten und dem Käufer Eigentum des Lieferanten.

10.   Bedruckte Ware
Alle von uns stammenden Grafiken, Druckmotive und sonstige Werke im urheberrechtlichen Sinn stehen in unserem Eigentum. Jede Verwendung der Grafiken durch den Käufer oder Dritte bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung unsererseits.
Die vom Käufer als druckreif eingesandte oder bestätigte Vorlage ist für die Druckdurchführung maßgeblich. Branchenübliche geringfügige Farbabweichungen von den vorgegebenen bzw. im Entwurf vorgesehenen Druckfarben beim eingesetzten Flexo-Druckverfahren gelten als auftragsgemäße Erfüllung.
Wir haften nicht dafür, dass alle für die Branche des Käufers einschlägigen Bestimmungen über Kennzeichnung und Handhabung der Ware beachtet werden und Auftragsausführungen gemäß Käuferwünschen und -angaben nicht in Rechte Dritter eingreifen, insbesondere besteht keine dahingehende Prüfungspflicht unsererseits. Sollte ein Dritter Schutzrechte wegen der Auftragsausführung gegen uns geltend machen, hat uns der Auftraggeber bei der Verteidigung gegen diese Rechtsverletzung zu unterstützen und sämtliche Schäden, einschließlich Anwalts- und Prozesskosten, die uns dadurch entstehen, sowie alle sonstigen Nachteile zu ersetzten.

11.   Beratung
Eine Beratung durch unsere Mitarbeiter erfolgt unverbindlich. Eine Haftung aus solcher Beratung ist, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen.

 

12.   Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die uns oder einen unserer Vorlieferanten treffen, berechtigen uns, die Lieferungen für die Dauer der Behinderung auszusetzen oder entsprechend ihren Auswirkungen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verzögern sich die Auslieferungen aufgrund Auswirkungen höherer Gewalt um mehr als 3 Monate , ist der Käufer binnen 2 Wochen zu benachrichtigen, von dem hievon betroffenen Teil der Lieferung zurückzutreten.
Als Ereignis höherer Gewalt gelten, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein:
Alle Einwirkungen von Naturgewalten, wie z.B. Erdbeben, Blitzschlag, Frost, Sturm, Überschwemmungen; ferner Krieg, Gesetze, behördliche Eingriffe, Beschlagnahmen, Transportstörungen, Aus-Ein- und Durchfuhrverbote, Internationale Zahlungsbeschränkungen, Rohstoff und Energieausfall; weiters Betriebsstörungen wie z.B. Explosionen, Feuer, Streiks, Sabotage und alle anderen Ereignisse, die nur mit unverhältnismäßigen Kosten und wirtschaftlichen nicht vertretbaren Mitteln zu verhindern wäre.

13.   Gesetzliche Vorschriften
Bei Verwendung und/oder Weiterveräußerung unserer Waren ist der Käufer für die Einhaltung von sämtlichen relevanten gesetzlichen und behördlichen Vorschriften verantwortlich.

14.   Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Kaufvertrag unterliegt österreichischem Recht. Die Geltung der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf wird ausgeschlossen.
Erfüllungsort für die Lieferungen der Ware sowie für die Zahlung ist 1230 Wien.
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.

15.   Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die hierdurch etwa entstehende Lücke ist nach dem Sinn und Zweck dieser Bestimmungen nach dem Ermessen des Lieferanten angemessen zu ergänzen. Sollte eine angemessene wirksame Ergänzung nicht möglich sein, gelten unabhängig hiervon die übrigen Bestimmungen.